Wenn Sie sich dafür entschieden haben, eine Erbschaft nicht anzunehmen, müssen Sie die Erbschaft ausdrücklich ausschlagen. Die Ausschlagungserklärung muss entweder persönlich in einem Termin vor dem Nachlassgericht oder bei einem Notar oder einer ...
Wer Erbe geworden ist, muss sich entscheiden, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Möchten Sie eine Erbschaft nicht annehmen, können Sie die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber einem Notar oder einer Notarin erklären, ...