Eine Ergänzungspflegschaft wird bestellt, wenn die Eltern beziehungsweise der Vormund eines Kindes in bestimmten Angelegenheiten tatsächlich oder rechtlich daran gehindert sind, diese zu regeln. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Die Eltern oder der Vormund eine Kindes können eine bestimmte Entscheidung nicht treffen? Wenn Sie als Pflegeeltern ein Kind betreuen, können Sie vorschlagen, dass Sie zum Ergänzungspfleger beziehungsweise zur Ergänzungspflegerin bestellt werden.