Sie möchten Versicherungen nur ergänzend zu Waren oder Dienstleistungen vermitteln? Dann können Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Befreiung von der Erlaubnispflicht beantragen. Mehr erfahren Sie hier.
Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr betreiben wollen und für diese Tatbestände bereits eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz besitzen, benötigen Sie keine Erlaubnis nach ...
Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.