Die Abteilung Anliegerbeiträge der BWFG erhebt Erschließungsbeiträge (bzw. Wegebaubeiträge) für die endgültige Herstellung bestimmter Straßen, Plätze und Wohnwege.
Mit einer Anliegerbescheinigung erhalten Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer oder als andere berechtigte Person Auskünfte über den erschließungsbeitragsrechtlichen Zustand eines Grundstücks und der anliegenden ...