Um ein Kraftfahrzeug zu führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese können Sie durch den Führerschein nachweisen. Wenn Sie einen Pkw bis 3.500 Kilogramm fahren möchten, müssen Sie einen Führerschein der Klasse B beantragen.
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, können Sie eine Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.
Wenn Sie nach dem Asylverfahren einen positiver Bescheid erhalten, bekommen Sie, als antragstellende Person, einen befristeten Aufenthaltstitel.