Wenn Sie Rentnerin oder Rentner sind oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können und zu wenig Geld haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung bekommen.
Als Bezieherin oder Bezieher von Grundsicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Ausflüge mit der Schule oder Kita erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Sie sind von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betroffen? Wie Sie in bestimmten Ausnahmefällen einen zeitweisen Aufschub beantragen können, erfahren Sie hier.
Als Bezieherin oder Bezieher von Grundsicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Schulbedarf erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Sie sind von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betroffen? Wie Sie in bestimmten Ausnahmefällen eine einstweilige Einstellung beantragen können, erfahren Sie hier.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie, wenn Sie in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe leben, unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung.