Können Sie oder eine von Ihnen betreute Person aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen? Dann kann möglicherweise eine Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht kommen.
Die Koordinationsstelle für Kinderschutz bietet Ihnen anonymisierte Beratung sowie Fachberatung zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, informiert Sie zum Thema Kinderschutz und bietet Fortbildungen zu diesem Themenbereich an.
Wenn Sie Tiere halten oder mit Tieren umgehen, sind Sie verpflichtet, bereits bei einem Tierseuchenverdacht sofort das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zu informieren. Außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten ...