Bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) ein neues Ersatzdokument ausgestellt werden.
Wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren, muss ein Ersatzdokument beantragt werden.