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Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II, Ersatz bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust

Bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) ein neues Ersatzdokument ausgestellt werden.

Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Ersatz nach Verlust bei Verkauf ohne Zulassungsbescheinigung Teil I

Wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren, muss ein Ersatzdokument beantragt werden.