In Ihren Fahrzeugpapieren müssen Sie Namens- und Adressänderungen sowie technische Änderungen am Fahrzeug eintragen lassen.
Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren und noch keine deutschen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) haben, müssen Sie die Zulassung beantragen.