Bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) kann beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) ein neues Ersatzdokument ausgestellt werden.
Manchmal muss ein Auto, das nicht zugelassen ist, trotzdem kurzzeitig im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Für solche kurzzeitigen Fahrten gibt es in Deutschland die sogenannten roten Kennzeichen.