Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein dokumentierte erbende Person nicht die wirkliche Erbin beziehungsweise der wirkliche Erbe ist, muss der Erbschein wieder eingezogen werden.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenen Erben nicht die wirklichen Erben sind, kann der Erbschein wieder eingezogen werden.
Sollten Arbeitnehmer feststellen, dass die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) von den Daten abweichen, die bislang dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt wurden, kann dies verschiedene Ursachen haben. 1. Ergeben sich Abweichungen beim ...
Sie können die Eintragung eines tatsächlichen Rechtsinhabers in das Grundbuch beantragen, wenn dieser bisher nicht in das Grundbuch eingetragen war, obwohl ihm das Recht oder Eigentum im Grundbuch gehört und Sie gegen diesen zum Beispiel ein ...
Sie sollten die Vormundschaft für ein Kind übernehmen, konnten diese aber zunächst nicht antreten? Wie Sie die Vormundschaft nach Wegfall Ihrer Verhinderung dennoch erhalten können, erfahren Sie hier.
Die ELStAM-Datenbank unterscheidet zwischen dem Hauptarbeitgeber und einem Nebenarbeitgeber. Hauptarbeitgeber: Nur der Hauptarbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitslohn des Arbeitnehmers mit der Steuerklasse I bis V zu versteuern und die ...
Der Landesbetrieb Verkehr kontrolliert mit seiner Abteilung Parkraum-Management bewirtschafteten Parkraum im ruhenden Verkehr. Dies betrifft vor allem die Parkplätze entlang der Straßen in der Innenstadt und den Bezirkszentren. Aber auch ...