Wenn Sie als Vormund bestimmte Rechts-, Finanz- und Handelsgeschäfte für ihr Mündel (unter Vormundschaft stehende Person) tätigen wollen, müssen Sie dafür zunächst eine familiengerichtliche Genehmigung einholen.
Wenn Sie zum Beispiel einen Erbschein beantragen oder ein Testament abgeben möchten, wenden Sie sich an das Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht.
Wenn Sie erfahren, dass das Vermögen eines Kindes gefährdet ist, insbesondere durch seine Eltern oder einen Elternteil, teilen Sie dieses dem Familiengericht mit. Das Familiengericht kann verschiedene Maßnahmen anordnen, um das Kindesvermögen zu schützen.