Das Jugendamt unterstützt und berät Sie in familiengerichtlichen Verfahren.
Wenn Sie Ihre Ehe beenden wollen, können Sie die Scheidung Ihrer Ehe beantragen.
Ist Ihre Scheidungsurkunde abhandengekommen, können Sie sich bei dem zuständigen Familiengericht am Amtsgericht eine beglaubigte Abschrift ausstellen lassen.