Aufgaben: Beratung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in erzieherischen und familiären Fragen und bei Trennungsproblemen. Erste Anlaufstelle bei Hilfen zur Erziehung! Siehe auch Link Erziehungsberatungsstelle.
Die Koordinationsstelle für Kinderschutz bietet Ihnen anonymisierte Beratung sowie Fachberatung zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, informiert Sie zum Thema Kinderschutz und bietet Fortbildungen zu diesem Themenbereich an.
Kinder oder Jugendliche in Pflegefamilien oder in stationären Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe haben Anspruch auf Krankenhilfe. Ggf. haben auch Eltern in gemeinsamen Wohnformen für Eltern und Kinder Anspruch auf Krankenhilfe.
Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Dann können Sie sich beraten und unterstützen lassen.
Wenn Sie als Mutter eines Kindes eine Bescheinigung über den Umfang Ihres Sorgerechtes benötigen, können Sie eine Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen.
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.
Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt an Sie zahlt, können Sie Ihren Unterhaltsanspruch im Ausland geltend machen. Sie können Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Unterhaltsanspruches bekommen.
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Bei Problemen oder Konflikten in der Ausübung der Personensorge oder des Umgangsrechts bieten Ihnen Erziehungs- und Familienberatungsstellen Unterstützung und Beratung an.
Wenn Sie in Ihrer Beziehung auf Schwierigkeiten stoßen oder sich in einer Trennungs- oder Scheidungssituation befinden, können Sie Beratung und Unterstützung erhalten.
Wenn das Wohl eines Kindes oder einer jugendlichen Person gefährdet ist, darf das Jugendamt eine Inobhutnahme durchführen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, müssen Sie in der Regel eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen, müssen Sie ab einem bestimmten Betreuungsumfang einen Teil der Betreuungskosten selbst zahlen.
Die Gebühren zur Kindertagesbetreuung werden auch Familieneigenanteil oder Teilnahmebeitrag genannt. Sie hängen vom Familiennettoeinkommen und von der Familiengröße sowie der in Anspruch genommenen Leistung ab. Die ...
Wenn mehrere Ihrer Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden, können Sie eine Ermäßigung des Elternbeitrages beantragen.
Sie können die Kosten für die Kindertagesbetreuung Ihres Kindes (KiTa-Kosten) nicht mehr bezahlen? Sie können eine Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen.
Sie können die Kosten der Kindertagesbetreuung (KiTa) Ihres Kindes nicht, beziehungsweise nicht mehr bezahlen? Gegebenenfalls können Sie vom Elternbeitrag befreit werden.
Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? s gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder ...
Für Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, können Integrationsplätze in Anspruch nehmen. Erst- und Folgeanträge können auch Online gestellt werden
Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreut wird und sich Änderungen hinsichtlich Art und Umfang der Betreuung oder Ihres Einkommens ergeben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
In allen Familien kann es im Zusammenleben oder für jeden Einzelnen zu schwierigen Situationen kommen. Wenn Sie Unterstützung oder Beratung benötigen, können Sie sich an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.