Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Familiennachzug"

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Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen beantragen

Wenn Sie zu Ihrem deutschen, minderjährigen Kind nach Deutschland ziehen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einer deutschen Person beantragen

Wenn Sie als drittstaatsangehörige Person mit Ihrem deutschen Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise Ihrer deutschen Ehe- oder Lebenspartnerin in Deutschland leben möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug der Eltern zu minderjähriger ausländischer Person beantragen

Wenn Sie zu Ihrem ausländischen minderjährigen Kind nach Deutschland nachziehen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten.

Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu einer ausländischen Person beantragen

Wenn Sie zu Ihrem/Ihrer ausländischen Ehegatten/in oder Lebenspartner/in nach Deutschland nachziehen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen für den Nachzug von minderjährigen Kindern zu ausländischen Personen beantragen

Ausländische, minderjährige, ledige Kinder können zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft eine Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug erhalten.

Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner/innen bei Trennung oder Scheidung beantragen

Wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft endet, können Sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht haben.

Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) einreichen

Wenn Sie ein Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers sind und aus einem Drittstaat kommen, benötigen Sie spätestens drei Monate nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltskarte für den weiteren Aufenthalt in Deutschland.

Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen

Als ein in Deutschland geborenes und/oder aufgewachsenes Kind können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 16 Jahren ein eigenständiges (also von Ihren Eltern unabhängiges), unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) erhalten.

Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen

Als Familienangehörige /-r eines Deutschen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon nach einem dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragen.

Einreiseangelegenheiten

Für Ausländer die noch im Ausland sind, ist die Deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland zuständig (auch für den Visumantrag). Die Visa-Stelle der zentralen Ausländerbehörde Hamburg prüft die Voraussetzungen ...

Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen

Ausländische, minderjährige, ledige Kinder können zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug erhalten.