Wenn Ihre Beitragspflicht entfällt, können Sie den Rundfunkbeitrag abmelden.
Melden Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten zum Rundfunkbeitrag der zuständigen Stelle.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen.
Wenn Sie als volljährige Person in eine neue Wohnung ziehen, müssen Sie den Rundfunkbeitrag anmelden.
Wenn Sie eine weitere Wohnung haben, müssen Sie diese für den Rundfunkbeitrag anmelden. Der Beitrag wird grundsätzlich für jede Wohnung fällig.
Für Ihre Wohnung müssen Sie monatlich einen Rundfunkbeitrag bezahlen.