Als Betreiberin oder Betreiber einer mittelgroßen Feuerungsanlage, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage, müssen Sie den Schadstoffausstoß unter bestimmten Voraussetzungen durch kontinuierliche Messungen ermitteln und über die Ergebnisse einen ...
Sie betreiben eine mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage? Wie Sie den Messbericht über die Einzelmessungen von Luftschadstoffen übermitteln, erfahren Sie hier.
Sie wollen ein Krematorium betreiben? Wie Sie der zuständigen Stelle anzeigen, dass Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen möchten, erfahren Sie hier.
Sie betreiben eine Abfallverbrennungsanlage oder eine Feuerungsanlage, in der Sie Abfälle verbrennen? Wie Sie den Schadstoffausstoß durch periodische Messungen ermitteln, erfahren Sie hier.
Neue Feuerstätten und/oder Abgasanlagen müssen Sie vor Inbetriebnahme durch die/den zuständige/n Bezirksschornsteinfeger/in abnehmen und freigeben lassen. Veränderungen an bestehenden Feuerungsanlagen müssen Sie dem/der zuständigen ...