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Abbrennen von Feuerwerken anzeigen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber

Wenn Sie Inhaber einer Erlaubnis, eines Fachkundenachweises oder eines Befähigungsscheins zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände sind, müssen Sie ein geplantes Feuerwerk vorher bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Abbrennen von Feuerwerken anzeigen

Wenn Sie ein Feuerwerk mit pyrotechnischen Gegenständen abbrennen möchten, ist dies vorher der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Genehmigung einer Erprobung und Vorführung von Theaterfeuerwerken beantragen

Wenn Sie einen Auftritt mit pyrotechnischen Gegenständen wie beispielsweise Feuerwerke in Film-, Musical- und Fernsehstätten sowie in Theatern und bei Konzerten planen oder vorführen wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Luftaufsicht

Die zentrale Aufgabe der Luftaufsicht ist die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt. Die Luftaufsicht vertritt die Luftfahrtbehörde vor Ort als ...

Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen

Für die Errichtung und den Betrieb von Lagern, in denen explosionsgefährliche Stoffe aufbewahrt werden sollen, benötigen Sie ab einer bestimmten Menge eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz. Auch wesentliche Änderungen eines bestehenden Lagers ...

Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen

Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.

Gewerblicher Umgang mit Feuerwerksartikeln der Klassen I und II sowie der Unterklasse T1 anzeigen

Wenn Sie im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit pyrotechnischen Gegenständen der Klassen I und II und Unterklasse T1 handeln, müssen Sie das der zuständigen Behörde anzeigen.

Gewerbliche Erlaubnis nach Sprengstoffrecht beantragen

Wenn Sie gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese in Verkehr bringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.