Möchten Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk zünden? Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Wenn Sie Inhaber einer Erlaubnis, eines Fachkundenachweises oder eines Befähigungsscheins zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände sind, müssen Sie ein geplantes Feuerwerk vorher bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Wenn Sie ein Feuerwerk mit pyrotechnischen Gegenständen abbrennen möchten, ist dies vorher der zuständigen Behörde anzuzeigen.