Wenn Sie fischen möchten, müssen Sie die Fischereiabgabe bezahlen.
Wenn Sie fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein.
Sie können eine Ausnahme von der Fischereischeinpflicht beantragen.
Als Person mit Behinderung können Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen.
Als ausländische Touristin oder Tourist können Sie in Deutschland einen Fischereischein beantragen.