Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen zu können.
Sie haben das Recht, in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen zu können.
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beteiligen.
Sie können sich über Aufstellung und Änderung des landesweiten Raumordnungsplans (Flächennutzungsplan) informieren.
Sie können einen landesweiten Raumordnungsplan einsehen.
Hamburg ist Kern einer dynamischen Region. Die räumlichen Verflechtungen mit den Nachbargemeinden und -kreisen sind vielfältig. Lesen Sie hier mehr darüber und folgen Sie den Verlinkungen.
Bauordnung und Städtebau, rechtliche Grundsatzfragen