Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können Auszüge aus dem Liegenschaftskataster beantragen.
Ist Ihnen der Verlauf Ihrer Flurstücksgrenze nicht bekannt oder finden Sie Ihre Grenzsteine nicht? Dann können Sie dafür eine Grenzherstellung beantragen.
Für Auskünfte und Planungen rund um Grund und Boden, für die Beurkundung von Grundstücksgeschäften oder für Aktivitäten im Kredit- und Immobilienbereich können Sie den Nachweis hierfür beantragen.