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Zulassung einer Anlage oder eines Betriebs für tierische Nebenprodukte beantragen

Für bestimmte Tätigkeiten beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten benötigen Unternehmen eine Zulassung.

Gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen

Wenn Sie mit tierischen Nebenprodukten gewerbsmäßig umgehen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen. Näheres erfahren Sie hier.

Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat beantragen

Beantragen Sie eine Zulassung für die gewerbsmäßige Beförderung tierischer Nebenprodukte in einen anderen EU-Mitgliedstaat.

Lagerung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten

Unternehmen, die Tierische Nebenprodukte oder bestimmte Folgeprodukte lagern wollen, müssen für diese Tätigkeit von der zuständigen Behörde zugelassen werden.