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Wohnungsgrundbuch anlegen lassen

Wenn Sie Grundstückseigentümer sind, können Sie Ihr Grundstück in Wohnungen aufteilen lassen.

Teileigentum begründen

Wenn Sie Räume gewerblich und nicht zu Wohnzwecken nutzen wollen, können Sie dafür sogenanntes Teileigentum begründen.