Für die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Hamburg sind die Finanzämter Hamburg-Harburg und Hamburg-Ost zuständig.
Wenn Sie ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück verkaufen möchten, benötigen Sie dafür gegebenenfalls eine Genehmigung.
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.
Wenn Sie zu einem Landpachtvertrag eine Änderung abgeschlossen haben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Arbeitnehmer sind in bestimmten Fällen ohne vorherige Aufforderung durch das Finanzamt verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, weil die tatsächliche Jahressteuerschuld erst im Wege einer Veranlagung ermittelt werden kann. Dies ist ...