Durch die Berücksichtigung von Freibeträgen bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einzubehalten hat.
Leibliche und angenommene (adoptierte) Kinder sowie Pflegekinder werden grundsätzlich bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, steuerlich berücksichtigt. Dem Arbeitgeber wird im elektronischen ...
Freibeträge für leibliche und angenommene (adoptierte) Kinder sowie Pflegekinder, die am 1. Januar das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden auf Antrag durch das Finanzamt monatlich als Lohnsteuerabzugsmerkmale berücksichtigt. Sie wirken sich ...
Auch wenn Sie nicht gesetzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, haben Sie die Möglichkeit, eine entsprechende Erklärung zur Einkommensteuerveranlagung einzureichen.
Arbeitnehmer sind in bestimmten Fällen ohne vorherige Aufforderung durch das Finanzamt verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, weil die tatsächliche Jahressteuerschuld erst im Wege einer Veranlagung ermittelt werden kann. Dies ist ...
Anstelle der Steuerklassenkombination IV / IV oder III / V können Ehegatten/Lebenspartner die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor beantragen, sogenanntes Faktorverfahren. Bei jedem Ehegatten/Lebenspartner werden die steuerentlastenden ...
Sollten Arbeitnehmer feststellen, dass die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) von den Daten abweichen, die bislang dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt wurden, kann dies verschiedene Ursachen haben. 1. Ergeben sich Abweichungen beim ...
Bei den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) handelt es sich um folgende Angaben: Steuerklasse (ggf. Faktor bei Steuerklasse IV), Kirchensteuermerkmal (ggf. Kirchensteuermerkmal des Ehegatten / Lebenspartners), Zahl der ...
Sie sind alleinstehend und zu Ihrem Haushalt gehört mindestens ein Kind, für das Ihnen der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht? Wie Sie die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beantragen (Steuerklasse II), erfahren Sie hier.