Bildungspaket Leistungen ansparen

Sie können Leistungen aus dem Bildungspaket ansparen um Freizeitaktivitäten wie Ferienfahrten, Freizeiten oder Ausflüge zu bezahlen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie monatlich 15 Euro aus dem Bildungspaket erhalten, dienen diese dazu, Ihrem Kind soziale oder kulturelle Aktivitäten zu finanzieren. Das können zum Beispiel Musik-, Sportvereine oder andere Freizeitangebote sein.



Sie haben dabei die Möglichkeit, die 15 Euro jeden Monat direkt für solche Aktivitäten auszugeben. Alternativ können Sie sich aber auch dafür entscheiden, die 15 Euro nicht sofort zu verwenden, sondern über einen längeren Zeitraum anzusparen. So kann sich mit der Zeit ein größeres Guthaben bilden, das Ihnen hilft, zum Beispiel eine Ferienfreizeit oder einen größeren Ausflug für Ihr Kind zu finanzieren. Das angesparte Geld wird nicht auf Ihrem eigenen Konto gesammelt, sondern vom zuständigen Leistungsträger beziehungsweise der zuständigen Leistungsträgerin für Sie verwaltet und sicher aufbewahrt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie erhalten im Rahmen des Bildungspaketes 15 Euro monatlich für soziale und kulturelle Aktivitäten Ihres Kindes oder haben diese beantragt.

Benötigte Unterlagen

Bescheinigung über die Teilnahme Ihres Kindes an der Freizeit

Zu Beachten

Wenn Sie Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen, werden Ihnen diese in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. In dieser Zeit steht Ihnen pro Monat ein Betrag von 15 Euro für die soziokulturelle Teilhabe Ihres Kindes zu – also insgesamt 180 Euro im Jahr. Wenn ihr Bewilligungszeitraum bereits läuft und Sie die 15 Euro bisher noch nicht genutzt haben, können Sie diese rückwirkend für den gesamten Zeitraum ansparen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Bewilligungszeitraum ist noch nicht abgelaufen, und Ihr aktueller Bewilligungsbescheid noch gültig ist.


Wenn Sie längerfristig für eine Freizeitmaßnahme sparen möchten, können Sie zusätzlich eine Anschlussbewilligung nutzen. Das bedeutet: Sie bekommen nach Ablauf des ersten Bewilligungszeitraums eine neue Bewilligung, weil weiterhin Anspruch besteht. Dann können Sie auch die neuen 15-Euro-Beträge weiter für die geplante Freizeit ansparen.


Damit diese Freizeit finanziert werden kann, arbeiten viele Veranstalter mit Ratenzahlungen. Das heißt, sie rechnen zuerst mit dem angesparten Betrag aus dem ersten Bewilligungszeitraum ab – zum Beispiel 90 Euro aus sechs Monaten – und später, wenn die Anschlussbewilligung vorliegt, noch einmal 90 Euro für die restlichen Monate. So können insgesamt 180 Euro für die Freizeitkosten genutzt werden.


Wenn jedoch keine Anschlussbewilligung folgt – zum Beispiel weil Sie keine Leistungen mehr beziehen oder weil Sie wieder arbeiten gehen – dann endet auch der Anspruch auf das Bildungspaket. In diesem Fall müssten Sie die restlichen Kosten der Freizeit selbst übernehmen, sofern Sie nicht in eine andere leistungsberechtigte Gruppe wechseln, wie etwa durch den Bezug von Wohngeld.

Fristen

Die Leistung kann Ihnen maximal für 12 Monate rückwirkend bewilligt werden, sofern die Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorgelegen haben.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungspaket bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie Anspruch auf die Leistungen und das Ansparmodell haben.
  • Nach der Bewilligung wird monatlich ein Betrag von bis zu 15 Euro für Ihr Kind angespart, sofern Sie sich für das Ansparmodell entschieden haben. Das Geld wird für Sie verwaltet und nicht auf Ihr persönliches Konto überwiesen.
  • Sie suchen eine geeignete Freizeitaktivität wie eine Ferienfreizeit oder einen größeren Ausflug für Ihr Kind aus.
  • Wenn die Aktivität geplant ist, melden Sie dies der zuständigen Stelle und reichen eine Teilnahmebestätigung oder Rechnung ein.
  • Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und stellt sicher, dass ausreichend Guthaben angespart wurde.
  • Danach wird der angesparte Betrag direkt an den Veranstalter oder die Veranstalterin der Freizeitaktivität überwiesen oder Ihnen zur Begleichung der Kosten zur Verfügung gestellt.
  • Ihr Kind nimmt an der Aktivität teil, und die Kosten sind durch das angesparte Guthaben abgedeckt.
  • Nach Abschluss der Aktivität können Sie bei Bedarf erneut Geld ansparen oder weitere Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen.

Dauer

Die Bearbeitung dauert etwa 12 Wochen

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§§ 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR302300003.html#BJNR302300003BJNG003600308

§§ 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003.html#BJNR295500003BJNG000902308

§ 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__2.html

§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html

§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6b.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Letzte Aktualisierung: 15.01.2026