Wenn Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins alten Rechts sind (rosa oder grau), müssen Sie diesen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist, in einen neuen Kartenführerschein umtauschen.
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und unbefristete Kartenführerscheine müssen bis 2033 schrittweise in den EU-Kartenführerschein ...