Wenn Sie einen verlorenen Gegenstand im Wert von mehr als 10 Euro finden, müssen Sie diesen abgeben.
Wenn Sie etwas verloren haben und es abgegeben wurde, können Sie Ihre Fundsache abholen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen Ihre Fundsache auch zugeschickt werden.
Fundsachen, die nicht abgeholt wurden, können Sie öffentlich ersteigern. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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