Die Gesundheitsämter der Bezirke beraten und überwachen die Umsetzung und Einhaltung der Hygienevorschriften in medizinischen Einrichtungen.
Wenn Sie einen Heilberuf selbständig und/oder freiberuflich bzw. auf Honorarbasis ausüben möchten, sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu melden.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Podologin“ oder „Podologe“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie müssen die Erlaubnis beantragen.