Sie bringen Lebensmittel oder andere tierische Produkte aus einem Drittland in die EU oder sie reisen mit Ihrem Heimtier aus einem Drittland ein? Sie handeln mit Futtermitteln? Dann ist das Veterinär- und Einfuhramt der richtige Ansprechpartner.
Als Futtermittelunternehmen, müssen Sie Ihren Betrieb für jede Betriebsstätte gesondert registrieren lassen.