Neue Feuerstätten und/oder Abgasanlagen müssen Sie vor Inbetriebnahme durch die/den zuständige/n Bezirksschornsteinfeger/in abnehmen und freigeben lassen. Veränderungen an bestehenden Feuerungsanlagen müssen Sie dem/der zuständigen ...
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten obliegt dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als öffentlich ...