Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor und Sie benötigen diese für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.
Sie benötigen einen Nachweis über Ihre Geburtsdaten oder die Ihres Kindes? Wie Sie eine Geburtsurkunde oder einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen können, erfahren Sie hier.
Sie selbst oder ein Familienmitglied wurden im Ausland geboren? Wie Sie die Geburt nachträglich in Deutschland beurkunden lassen können, erfahren Sie hier.
Sie benötigen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Personenstandsregister? Wie Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburts-, Ehe- oder Sterberegisterbeantragen können, erfahren Sie hier.
Wenn Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten, dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Die Anerkennung wird durch das Familiengericht per Beschluss ausgesprochen.