Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor und Sie benötigen diese für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt oder die Geburt Ihres Kindes benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies ist auch über den Online Dienst Urkundenanforderung möglich.
Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Geburts-, Sterbe- und Eheurkunden können auch als beglaubigter Ausdruck aus dem Register ausgestellt werden. Diese enthalten zumeist mehr Informationen als die Urkunden. Für die Eheschließung wird die Geburtsurkunde als beglaubigter ...
Sie selbst oder ein anderes Familienmitglied wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.
Wenn Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten, dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Die Anerkennung wird durch das Familiengericht per Beschluss ausgesprochen.