Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Sie benötigen zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt? Wie Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen können, erfahren Sie hier.
Sie selbst oder ein anderes Familienmitglied wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.
Sie benötigen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Personenstandsregister? Wie Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburts-, Ehe- oder Sterberegisterbeantragen können, erfahren Sie hier.
Im Lesesaal des Staatsarchivs Hamburg können Sie Unterlagen aus zehn Jahrhunderten einsehen, die Auskunft über die Geschichte Hamburgs, die eigene Familiengeschichte oder aber zu rechtlichen Angelegenheiten geben können.
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor und Sie benötigen diese für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.