Wenn Sie eine Anlage zur Durchführung gentechnischer Arbeiten der Sicherheitsstufen 3 und 4 errichten und/oder betreiben möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Bereits zugelassene gentechnische Arbeiten können Sie in einer anderen bereits zugelassenen Anlage, die Sie ebenfalls betreiben, durchführen. Dies müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen.
Als Betreiberin oder Betreiber gentechnischer Anlagen müssen Sie der zuständigen Stelle die Änderung sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Vorkehrungen mitteilen.
Wenn Sie Krankheitserreger nach Deutschland einführen, aufbewahren, abgeben, mit ihnen arbeiten oder sie aus Deutschland ausführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.