Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing).
Wenn Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie in der Regel eine Auslandsbescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of good standing).