Bestimmte Personen und Betriebe, die Abwasser einleiten oder Abwasseranlagen betreiben, sind dazu verpflichtet einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz zu bestellen.
Wenn Sie feststellen, dass ein Gewässer Niedrigwasser führt oder ausgetrocknet ist, können Sie dies im Meldeportal dokumentieren. Bereits abgegebene Meldungen können Sie einsehen.
Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie dies anzeigen.
Wenn Sie eine Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen.
Wenn Sie die Alster mit maschinenangetriebenen Fahrzeugen befahren möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie, wo und wie Sie die Erlaubnis beantragen können.