Bestimmte Personen und Betriebe, die Abwasser einleiten oder Abwasseranlagen betreiben, sind dazu verpflichtet einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz zu bestellen.
Betreiber einer Heizölverbraucheranlage müssen die Errichtung und den Betrieb anzeigen. Für Heizölverbraucheranlagen in privaten Haushalten gilt diese Anzeigepflicht, sofern sie innerhalb von Wasserschutz- oder Ü ...
Wenn Sie feststellen, dass ein Gewässer Niedrigwasser führt oder ausgetrocnet ist, können Sie dies im Meldeportal dokumentieren. Bereits abgegebene Meldungen können Sie einsehen.
Wenn Sie eine Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen.
Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie dies anzeigen.