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Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen, müssen Sie dieses gleichzeitig anmelden.
Wenn Sie Schwarzarbeit vermuten, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Online-Dienst Anzeige der Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
Bei einem Überwachungsbedürftigen Gewerbe nach § 38 GewO (auch Vertrauensgewerbe genannt) handelt es sich z.B. um Kfz Handel, Reisebüros, Schlüsseldienste, Handel mit hochwertigen Gebrauchtwaren und Konsumgütern, ...