Beschreibung der Leistung
Die Bescheinigung in Steuersachen (früher „Unbedenklichkeitsbescheinigung“) ist ein Nachweis darüber, dass Sie Ihre steuerlichen Pflichten zuverlässig erfüllen.
Andere Stellen – zum Beispiel Behörden oder Auftraggeber – nutzen diese Bescheinigung, um zu entscheiden, ob sie Ihnen eine Genehmigung erteilen, einen Auftrag geben oder Sie an einer Ausschreibung teilnehmen lassen.
In der Bescheinigung stehen neutrale Angaben zu Ihrem Steuerkonto, zum Beispiel, ob Sie Steuerschulden haben oder wie zuverlässig Sie Ihre Steuern und Erklärungen abgeben. Sie zeigt den Stand zum Zeitpunkt der Ausstellung.
Nicht enthalten ist, ob Sie als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts gelten. Ob Ihr steuerliches Verhalten ausreichend ist, entscheidet immer die Stelle, die über Ihren Antrag oder Auftrag entscheidet – etwa die Gewerbebehörde oder ein Auftraggeber.