Sie können eine Erlaubnis zur gewerblichen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren beantragen. Diese Erlaubnis gilt nicht für landwirtschaftliche Nutztiere oder Gehegewild.
Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um den tiergerechten Umgang und die tiergerechte Haltung sowie den Schutz ...
Wenn Sie einen Jahrmarkt oder Wochenmarkt veranstalten, auf dem nur wenig Vieh verkauft wird, können Sie beantragen, dass diese Veranstaltung nicht überwacht wird. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Wenn Sie eine Hundeausstellung oder Katzenausstellung oder Veranstaltungen ähnlicher Art in einem tollwutgefährdeten Bezirk oder mit Hunden oder Katzen aus einem EU-Mitgliedstaat oder Drittland veranstalten möchten, müssen Sie ...
Die private Haltung gefährlicher Tiere bedarf der Genehmigung nach den Vorschriften des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes. Zu den genehmigungspflichtigen Tieren gehören diverse Skorpione und Spinnenarten, Panzerechsen, Echsen, Riesen- u. ...
Wenn Sie Tiere halten oder mit Tieren umgehen, sind Sie verpflichtet, bereits bei einem Tierseuchenverdacht sofort das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zu informieren. Außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten ...