Sie können Ihre Steuererklärung elektronisch an die zuständige Stelle übermitteln. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie verpflichtet, Ihre Steuererklärung in elektronischer Form zu abzugeben.
Die Bundesfinanzverwaltung stellt die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung im Internet zur Verfügung (siehe Links). Vordrucke, für die die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung besteht (z.B. Anlage S -Einkünfte aus selbständiger Arbeit- ...