Wenn Sie Ihren Hund nicht mehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten, melden Sie ihn bei der zuständigen Stelle ab.
Ab 26.01.2006 gilt: Außerhalb des eigenen, eingezäunten Grundstücks müssen alle Hunde angeleint sein, außer in den gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht möglich (s. Link). ...
Die Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde gilt uneingeschränkt auch für Welpen und Junghunde.
Freistellung für gefährliche Hunde
Wenn Sie einen Hund halten möchten, der als gefährlich eingestuft ist, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Hund von der allgemeinen Leinenpflicht in Hamburg befreien lassen.
Wenn Sie innerhalb Hamburgs umziehen, müssen Sie Ihren Hund ummelden.
Das Halten gefährlicher Hunde ist grundsätzlich verboten. Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.