Bei bestimmten Änderungen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe aufgeben, müssen Sie dieses gleichzeitig abmelden.
Bei einem Überwachungsbedürftigen Gewerbe nach § 38 GewO (auch Vertrauensgewerbe genannt) handelt es sich z.B. um Kfz Handel, Reisebüros, Schlüsseldienste, Handel mit hochwertigen Gebrauchtwaren und Konsumgütern, ...