Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing).
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie in der Regel eine Auslandsbescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of good standing).
Für die Ausfuhr eines in Deutschland zugelassenen Arzneimittels in einen Staat außerhalb der EU benötigen Sie das Zertifikat, das nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgestellt wird.