Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie die zuständige Stelle sofort informieren.
Sie als wirksam gegründeter (Vor-)Verein können einen Antrag auf Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein stellen. Ein wirtschaftlicher Verein kann nur gegründet werden, wenn keine andere Rechtsform gewählt werden kann.
Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschä ...