Wenn Sie Eigentümer oder Mieter sind oder ein anderes berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie beim Grundbuchamt einen Grundbuchausdruck oder eine Abschrift beantragen.
Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind und auf diesem im Grundbuch Grundpfandrechte (Hypothek oder Grundschuld) eingetragen sind, können Sie die Löschung der Rechte beantragen. Sie können die Löschung auch beantragen, wenn Sie der Gläubiger des ...
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Rechte an einem weiteren Grundstück (dienendes Grundstück) besitzen, zum Beispiel ein Wegerecht, können Sie dies in dem Grundbuch Ihres Grundstücks (herrschendes Grundstück) vermerken lassen.
Wenn Sie Eigentümer oder Mieter sind oder ein anderes berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie beim Grundbuchamt einen Grundbuchausdruck oder eine Abschrift beantragen und beglaubigen lassen.
Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in das Grundbuch nehmen.
Sie können die Eintragung eines tatsächlichen Rechtsinhabers in das Grundbuch beantragen, wenn dieser bisher nicht in das Grundbuch eingetragen war, obwohl ihm das Recht oder Eigentum im Grundbuch gehört und Sie gegen diesen zum Beispiel ein ...
Zur Absicherung eines Kredites können Sie der Gläubigerin oder dem Gläubiger ein Grundpfandrecht (Hypothek oder Grundschuld) an Ihrem Grundstück bestellen und ins Grundbuch eintragen lassen.
Wenn die verstorbene Person kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Als Nachweis der Erbenstellung kann für mehrere Erben vom Nachlassgericht ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Diesen ...
Jeder Miterbe kann beim Nachlassgericht einen so genannten gemeinschaftlichen Erbschein für mehrere Erben beantragen. Dieser kann auf die in Deutschland befindlichen Nachlassgegenstände gegenständlich beschränkt werden, wenn ...
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist dies der Erbschein aus. Der Erbschein weist jedoch nicht alle Miterben aus.
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen. Dieser weist nicht alle Miterben aus.
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Mindestteilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Mindestteilerbschein beantragen.
Jeder Miterbe kann vom Nachlassgericht für mehrere Erben einen so genannten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen. Er weist aus, ob eine Vor- und Nacherbschaft besteht. Befinden sich Teile des Nachlasses im Ausland, kann er gegenständlich ...
Das Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch einen so genannten gemeinschaftlichen Teilerbschein erteilen. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen. Dieser kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich ...
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen.
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder testamentarische Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.
Für mehrere Erben kann ein gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden, der nicht alle Erben ausweist. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, geht dies aus dem Erbschein hervor. Er kann gegenständlich beschränkt werden, wenn sich ...
Vom Nachlassgericht kann für mehrere testamentarische Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen. Dieser weist nicht alle Miterben aus.
Für mehrere Erben kann vom Nachlassgericht ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.
Jeder Miterbe kann beim Nachlassgericht einen so genannten gemeinschaftlichen Erbschein für mehrere Erben beantragen. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist dies der Erbschein aus.
Wenn kein Testament oder Erbvertrag des Erblassers vorliegen und neben Ihnen keine weiteren Erben vorhanden sind, sind Sie nach gesetzlicher Erbfolge Alleinerbin oder Alleinerbe. Als Nachweis Ihrer Erbenstellung können Sie einen ...
Wenn Sie Erbin oder Erbe sind, benötigen Sie häufig einen Erbschein als Nachweis für Ihr Erbrecht. Ein Erbschein kann aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder, wenn ein Testament vorhanden ist, aufgrund testamentarischer Erbfolge erteilt werden.
Wenn Sie Alleinerbin oder Alleinerbe sind, benötigen Sie häufig einen Erbschein als Nachweis für Ihr Erbrecht. Sind Sie nach einem Testament oder Erbvertrag Alleinerbin oder Alleinerbe, können Sie einen Alleinerbschein beantragen.