Sie haben ein berechtigtes Interesse und benötigen einen Grundbuchauszug? Wie Sie einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Grundbuch erhalten, erfahren Sie hier.
Sie haben konkretes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an einem Grundstück? Unter welchen Voraussetzungen und wie Sie das Grundbuch einsehen können, erfahren Sie hier.
Wenn Sie Eigentümer oder Mieter sind oder ein anderes berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie beim Grundbuchamt einen Grundbuchausdruck oder eine Abschrift beantragen und beglaubigen lassen.
Wenn Sie einen Eintrag im Grundbuch löschen lassen möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine beglaubigte Erklärung der Person oder Institution, der das Recht zusteht. Diese Erklärung nennt man Löschungsbewilligung.
Wenn Sie eine Eintragung ins Grundbuch vornehmen lassen wollen, brauchen Sie in den meisten Fällen die beglaubigte Bewilligung desjenigen, der durch die Eintragung einen Nachteil erleidet.
Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet, verstirbt oder die Löschung bewilligt.
Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind und auf diesem im Grundbuch Grundpfandrechte (Hypothek oder Grundschuld) eingetragen sind, können Sie die Löschung der Rechte beantragen. Sie können die Löschung auch beantragen, wenn Sie der Gläubiger des ...
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Rechte an einem weiteren Grundstück (dienendes Grundstück) besitzen, zum Beispiel ein Wegerecht, können Sie dies in dem Grundbuch Ihres Grundstücks (herrschendes Grundstück) vermerken lassen.
Sie können die Eintragung eines tatsächlichen Rechtsinhabers in das Grundbuch beantragen, wenn dieser bisher nicht in das Grundbuch eingetragen war, obwohl ihm das Recht oder Eigentum im Grundbuch gehört und Sie gegen diesen zum Beispiel ein ...
Sie sind Erbin beziehungsweise Erbe und benötigen einen Erbschein als Nachweis für Ihr Erbrecht? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie einen Erbschein beantragen können.
Für mehrere Erben kann vom Nachlassgericht ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.
Sie benötigen Informationen zu Hamburger Straßen und Gebietszuständigkeiten? Das Straßen- und Gebietsverzeichnis bietet Ihnen eine systematische Übersicht.
Wenn kein Testament oder Erbvertrag des Erblassers vorliegen und neben Ihnen keine weiteren Erben vorhanden sind, sind Sie nach gesetzlicher Erbfolge Alleinerbin oder Alleinerbe. Als Nachweis Ihrer Erbenstellung können Sie einen ...
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen.
Wenn Sie Alleinerbin oder Alleinerbe sind, benötigen Sie häufig einen Erbschein als Nachweis für Ihr Erbrecht. Sind Sie nach einem Testament oder Erbvertrag Alleinerbin oder Alleinerbe, können Sie einen Alleinerbschein beantragen.
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder testamentarische Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.
Vom Nachlassgericht kann für mehrere testamentarische Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen. Dieser weist nicht alle Miterben aus.
Wenn die verstorbene Person kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Als Nachweis der Erbenstellung kann für mehrere Erben vom Nachlassgericht ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Diesen ...
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Teilerbschein beantragen. Dieser weist nicht alle Miterben aus.
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein so genannter gemeinschaftlicher Mindestteilerbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Mindestteilerbschein beantragen.
Jeder Miterbe kann beim Nachlassgericht einen so genannten gemeinschaftlichen Erbschein für mehrere Erben beantragen. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist dies der Erbschein aus.
Vom Nachlassgericht kann für mehrere Erben auch ein gemeinschaftlicher Teilerbschein erteilt werden. Besteht eine Vor- und Nacherbschaft, weist dies der Erbschein aus. Der Erbschein weist jedoch nicht alle Miterben aus.