Wenn Sie Eigentümer oder Mieter sind oder ein anderes berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie beim Grundbuchamt einen Grundbuchausdruck oder eine Abschrift beantragen.
Wenn Sie Eigentümer oder Mieter sind oder ein anderes berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie beim Grundbuchamt einen Grundbuchausdruck oder eine Abschrift beantragen und beglaubigen lassen.