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Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zur Einsicht ins Grundbuch, zu Auszügen, Einträgen und zur Zuständigkeit des Grundbuchamts.
Für mehrere Erben kann vom Nachlassgericht ein so genannter gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden. Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.