Wenn Sie Rentnerin oder Rentner sind oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können und zu wenig Geld haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung bekommen.
Als Bezieherin oder Bezieher von Grundsicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Schulbedarf erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Als Bezieherin oder Bezieher von Grundsicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Ausflüge mit der Schule oder Kita erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Innerhalb Hamburgs Für die Beantragung und Bewilligung der Kosten einer stationären Pflegeeinrichtung innerhalb Hamburgs ist die Grundsicherungs- und Sozialdienststelle zuständig, in dessen Bereich der Antragsteller/in zuletzt ...
Sie sind blind oder aufgrund einer sehr starken Sehbeeinträchtigung blinden Menschen gleichgestellt? Wie Sie Blindenhilfe zur finanziellen Unterstützung beantragen können, erfahren Sie hier.
Zur Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft oder einer vergleichbaren Notlage (z.B. Energiekostenrückstände) kann im Einzelfall ein Darlehen gewährt werden. Grundsätzlich ist eine Darlehensgewährung auch ...
Sie sind blind oder haben eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung? Wie Sie finanzielle Unterstützung in Form von Blindengeld beantragen können, erfahren Sie hier.
Wenn ein Haushalt in seiner Weiterführung gefährdet ist und wirtschaftliche Bedürftigkeit vorliegt, können Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts vom Sozialhilfeträger erhalten.
Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung, die Sie als pflegebedürftige Person, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen kann, zu Ihrer Unterstützung erhalten können.
Wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um die Kosten für die Bestattung einer verstorbenen Person im familiären Umfeld zu tragen, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie, wenn Sie in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe leben, unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung.
Während Sie Wohngeld erhalten, können Sie jederzeit einen Änderungsantrag stellen. Falls es zu Änderungen kommt, die Ihr Wohngeld verringern könnten, müssen Sie diese umgehend melden.
Während Sie Wohngeld erhalten, können Sie jederzeit einen Änderungsantrag stellen. Falls es zu Änderungen kommt, die Ihr Wohngeld verringern könnten, müssen Sie diese umgehend melden.
Sie leben in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe und diese Einrichtung übernimmt für sie die Gesamtverantwortung der täglichen Lebensführung und der Integration.