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Genehmigung für Rechts-, Finanz- und Handelsgeschäfte eines Vormundes beantragen

Wenn Sie als Vormund bestimmte Rechts-, Finanz- und Handelsgeschäfte für ihr Mündel (unter Vormundschaft stehende Person) tätigen wollen, müssen Sie dafür zunächst eine familiengerichtliche Genehmigung einholen.

Öffnungszeiten im Einzelhandel (Ladenöffnungszeiten)

Die Verkaufsstellen in Hamburg, zu denen auch Geschäfte und Supermärkte zählen, dürfen grundsätzlich von Montag bis Samstag zwischen 6:00 und 24:00 Uhr geöffnet haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.