Sie möchten als selbständige Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler arbeiten? Dann müssen Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Erlaubnis beantragen. Mehr erfahren Sie hier.
Sie möchten Versicherungen nur ergänzend zu Waren oder Dienstleistungen vermitteln? Dann können Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Befreiung von der Erlaubnispflicht beantragen. Mehr erfahren Sie hier.
Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.